AGBs

Wir vertrauen unseren Kundinnen und Kunden und diese vertrauen uns nunmehr seit vielen Jahren. Dennoch halten wir es für gut, wenn die eine oder andere Frage schriftlich geregelt ist. Unsere AGBs:

Anmeldung und Teilnahme

  • Die Anmeldung (nur schriftlich per Formular oder E-Mail) zu einem Tauchkurs / Seminar / Programm (im Folgenden „Kurs“ oder „Tauchkurs“ genannt) der Tauchschule Tauchkonzept – Inhaber Bernd Albert – (im Folgenden „Tauchschule“ genannt) ist erst mit geleisteter Unterschrift durch die Kund*in und Bestätigung durch die Tauchschule gültig.
  • Mit der Abgabe des unterschriebenen Anmeldeformulars verpflichtet sich die Kund*in (im Folgenden wertfrei „Kunde“ oder „Teilnehmer“ genannt) zur Teilnahme am dort näher bezeichneten Kurs. Es kommt ein Vertrag zustande. Er erklärt damit ausdrücklich sein Einverständnis zu den nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen.

Kursgebühr

  • Die vereinbarte Kursgebühr ist mit Beginn des Kurses komplett zu entrichten bzw. muss zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto der Tauchschule gebucht sein. Der Zeitpunkt für den Kursbeginn ist entweder der Tag, an dem die Tauchschule dem Kunden das entsprechende Lernmaterial (Lehrbuch, ggf. DVD etc.) für sein Selbststudium aushändigt und / oder mit dem Theorie- oder Praxisunterricht beginnt.
  • In den Kursgebühren sind bei allen Kursen das erforderliche Lernmaterial, alle vorgeschriebenen Pool- und Freiwassertauchgänge inkl. Gewässernutzungsgebühren, Flaschen, Luft, Blei sowie die Brevetierung durch PADI (außer PADI-Gebühren – zahlbar an PADI direkt – für MSD, Divemaster und Assistant Instructor) enthalten. Ausnahme sind Kurse mit Sonderpreisen. Da kann es zu besonderen Bedingungen kommen (z.B. können Gewässernutzungsgebühren, Flaschen und Luft im Preis nicht enthalten sein). Besondere Bedingungen sind aber dann in Ausschreibungen und Anmeldungen explizit benannt.
  • Beim Open Water Diver Kurs ist mit Zahlung der Kursgebühr zudem die komplette Leihausrüstung, außer Maske, Schnorchel, Füßlingen und Flossen, ebenfalls abgegolten.
  • Die entrichtete Kursgebühr garantiert nicht automatisch die abschließende Brevetierung. Die Brevetierung darf nur erfolgen, wenn alle Leistungsanforderungen des jewewiligen Kurses (nach PADI Standards) erfüllt werden.
  • Notwendige oder gewünschte Zusatztrainings zum Kurs sind kostenpflichtig. Diese Trainings werden mit 49,00 € für Theorie (max. 3 Stunden), 69,00 € für Freiwasserlektionen (4 Stunden) bzw. 99,00 € für Poollektionen (4 Stunden) berechnet. Die Leihausrüstung wird bei Zusatztrainings gehandhabt, wie im jeweiligen Kurs vorgesehen.

Stornierungen

  • Stornierungen nach Kursanmeldung (s. 1. + 2.) sind ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen möglich und bedürfen eines ärztlichen Attests. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Annahme einer Stornierung aus anderen Gründen obliegt der Kulanz der Tauchschule.
  • Bei Stornierungen mit ärztlichem Attest werden je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende prozentuale Anteile vom ggf. schon entrichteten Kurspreis einbehalten bzw. wenn der Kurspreis noch nicht entrichtet wurde, in Rechnung gestellt:

bis 28 Tage vor Kursbeginn 15 %
bis 14 Tage vor Kursbeginn 30 %
13 – 1  Tage vor Kursbeginn 50 %

  • Wird der Kurs nach Kursbeginn aus Gründen, die nicht von der Tauchschule oder deren Mitarbeiter*innen zu vertreten sind vom Kunden abgebrochen oder vom Kunden nicht durchgeführt oder weist der Kunde kein Tauchtauglichkeits-Attest vor, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  • Es obliegt der Kulanz der Tauchschule, bei Stornierung zu jedem Zeitpunkt oder bei Nichtantritt eines Kurses, den Kurspreis in Form einer Gutschrift für einen anderen Kurstermin / Kurs gutzuschreiben. Es obliegt ebenso der Kulanz der Tauchschule einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren. Dies setzt in beiden Fällen jedoch die sofortige Bezahlung des gesamten Kurspreises voraus.

Kursbedingungen

  • Der Kunde der an einem Tauchkurs teilnimmt kann erwarten, dass er nach Anmeldung und Bezahlung der Kursgebühr die entsprechende Ausbildungsleistung erhält. Der Tauchlehrer verpflichtet sich, die für den jeweiligen Kurs gültigen Standards der Ausbildungsorganisation (PADI) – die ebenfalls Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind – einzuhalten und umzusetzen.
  • Eine Brevetierung kann aber nur bei Erfüllen aller für den jeweiligen Kurs geltenden (PADI -) Leistungsanforderungen erfolgen.
  • Der Kursleiter und dessen Vertreter sind berechtigt Entscheidungen hinsichtlich Anfangs- und Endzeit der einzelnen Kursteile festzulegen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, das vom Tauchlehrer aufgegebene und erläuterte  Selbststudium sorgfältig innerhalb der vereinbarten Fristen durchzuführen, sich auf die Theorie- und Praxislektionen angemessen vorzubereiten, pünktlich zu allen Kursterminen zu erscheinen und alle nicht verstandenen Inhalte durch Nachfragen zu klären.
  • Der Kunde, der an Ausbildungstauchgängen teilnehmen will, erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports bestehen und legt spätestens vor Beginn der Schwimmbadausbildung ein ärztliches Tauchtauglichkeits-Attest vor, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
  • Die Tauchschule empfiehlt dem Kunden, der an einem Tauchkurs teilnimmt, dass er vor Beginn des Kurses eine Tauchsportversicherung (z.B. AquaMed, DAN) abschließt. Diese beinhaltet Versicherungsschutz gegen Unfall und Krankheit für die Dauer des Kurses und danach. DSD- und OWD-Kursteilnehmer sind bis zum Ende des Programms vollumfänglich über uns versichert.
  • Ferner muss jeder Kunde, der an einem der Tauchschul-Programme teilnehmen möchte und bereits im Besitz einer gültigen Tauchlizenz (PADI, CMAS, SSI etc.) ist, das Brevet und – zum Nachweis seiner Taucherfahrung – sein Logbuch vorlegen. Einen Tauchgang zur Verifizierung der vorangegangenen Qualifikation behalten wir uns vor.
  • Grundsätzlich ist es bei Teilnahme an den Tauchschul-Programmen untersagt alleine zu tauchen. Die Teilnehmer an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Beckenrand, Ufer, Boot etc.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy-Teams). Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle allgemeingültigen Regeln und Sicherheitsstandards für das Sporttauchen einzuhalten und nicht tiefer zu tauchen als es seinem Ausbildungsstand entspricht. Die maximale Tauchtiefe für Sporttaucher mit entsprechender Ausbildung beträgt 40 Meter.
  • Der Kursleiter und dessen Vertreter haben die Berechtigung Personen, die den Kursbetrieb stören oder andere Kursteilnehmer behindern, vom Kurs auszuschließen. Ebenfalls können Personen, welche selbstverschuldet die Kursanforderungen nicht erfüllen aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Es entsteht hierdurch kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
  • Die durch die Tauchschule Tauchkonzept ausgestellten Brevetierungen haben uneingeschränkte weltweite Gültigkeit und werden dementsprechend anerkannt.

Minderjährige Kursteilnehmer

  • Minderjährige Taucher ab 10 Jahren können nur mit einer Einverständniserklärung ihrer Sorgeberechtigten an Tauchkursen teilnehmen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Sorgeberechtigter am Tauchplatz anwesend zu sein. Zum Theorieunterricht müssen minderjährige Teilnehmer gebracht und abgeholt werden. Es ist den Kursleitern nicht gestattet die noch nicht volljährigen Taucher alleine nach Hause fahren zu lassen (Ausnahme: Es liegt eine schriftliche Erklärung der Sorgeberechtigten vor).

Ausrüstung / Leihausrüstung

  • Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der tauchschuleigenen Tauchgeräte wird von der Tauchschule regelmäßig und sehr sorgfältig geprüft. Die Ausrüstung entspricht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Dieser Umstand entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte selbst zu überzeugen.
  • Den Zustand und die Vollständigkeit seiner eigenen Tauchausrüstung muss der Kunde vor jedem Tauchgang sorgfältig und fachmännisch überprüfen oder überprüfen lassen. Er haftet für an seiner Ausrüstung entstandene Schäden selbst.
  • Der Kunde haftet ebenso vollumfänglich für Schäden an den ihm leihweise überlassenen Ausrüstungsgegenständen. Ist eine Reparatur – die den ursprünglichen Zustand wieder herstellt – nicht möglich, ist der Tauchschule der Wiederanschaffungspreis zu erstatten. Gleiches gilt bei jeder Form von Verlust.

Allgemeines

  • Die An- und Abfahrt von und zu einem Ausbildungsort (See, Schwimmbad, Tauchschule) obliegt der eigenen Verantwortung und Haftung des Kursteilnehmers. Die Ausbildung beginnt erst am jeweiligen Ausbildungsort.
  • Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen am, im und unter Wasser, sowie das Betauchen von Wracks, die als Grabstätten gelten, ist verboten. Das Durchschwimmen von ausgewiesenen Laichplätzen ist zu vermeiden. Außerdem ist die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche, das Bemühen um umweltgerechtes Tauchen sowie Rücksichtnahme auf Natur und tauchende und nichttauchende Mitmenschen oberstes Gebot. Wer dem zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen.
  • 24 Stunden vor und einem während einer Tauchaktivität mit der Tauchschule ist der Konsum von Alkohol und anserer Drogen untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Tauchlehrer vor Beginn der Tauchausbildung bzw. vor einem Tauchgang rechtzeitig zu melden. Eine bestehende Abhängigkeit von Alkohol oder sonstigen Drogen ist zunächst ein Ausschlusskriterium vom Tauchsport.
  • Wer im Rahmen einer Aktivität / eines Kurses der Tauchschule Tauchkonzept andere Menschen wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters oder ihrer Behinderung diskriminiert, wird von allen Aktivitäten / Kursen der Tauchschule Tauchkonzept sofort und für immer ausgeschlossen.
  • Diese AGBs werden durch diverse PADI-Formulare ergänzt, die damit Teil dieser AGBs werden und dem Kunden vor Kursanmeldung zur Kenntnis gebracht werden.
  • Die Daten eines Kursteilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Brevetierung an PADI EMEA übersandt und von der Tauchschule Tauchkonzept zu internen Verwaltungszwecken genutzt. Sollte während Tauch- und Ausbildungsaktivitäten von Seiten der Tauchschule fotografiert oder gefilmt werden, werden diesbezügliche Rechte gesondert geklärt.
  • Gerichtsstand ist die Stadt Wipperfürth